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Fragen und Antworten zur Wanderschaft
Wer kann bei euch auf Wanderschaft gehen?
Gesellen der Bau- und Holzberufe – Zimmerer, Schieferdecker, Betonbauer und Tischler –, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben, unverheiratet sind und das 30. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Wie lange dauert die Wanderschaft?
Drei Jahre und einen Tag. In dieser Zeit bist du ohne festen Wohnsitz unterwegs, mit wenig Besitz und nach klaren, verbindlichen Regeln.
Bin ich unterwegs auf mich allein gestellt?
Nein. Die Wanderschaft ist Teil eines großen Netzwerks. Gesellen helfen einander beim Finden von Arbeit und Unterkunft, bei der Orientierung in neuen Städten und bei persönlichen Problemen. An fast jedem Ort findest du Anschluss – bei einem Ehrbaren Altgesellen, in einer Herberge oder bei anderen reisenden Gesellen.
Kann ich auch ins Ausland reisen?
Ja. Gesellschaften unserer Vereinigung bestehen unter anderem in Amerika, Afrika, Australien, Kanada, Neuseeland, Schottland, Norwegen, Schweden, Dänemark, Österreich und der Schweiz.
Spielen Herkunft, Religion oder Politik eine Rolle?
Nein. Wir sind überparteilich, tolerant und achten die Menschenrechte. Jeder Geselle ist willkommen, gleich welcher Religion, Nationalität oder politischer Anschauung.
Was bedeutet „rechtschaffen fremd“?
„Rechtschaffen“ steht für eine Lebenshaltung aus Geradlinigkeit, Aufrichtigkeit und Ehrlichkeit. „Fremd“ heißt der Geselle, solange er auf Wanderschaft in der Fremde ist. Beides zusammen beschreibt, wofür unsere Vereinigung seit Generationen steht.
Wie nehme ich Kontakt auf?
Am einfachsten über unser Losgehtelefon: 0177 746 10 86 – anrufen oder per WhatsApp schreiben. Dort beantwortet dir ein Geselle alle Fragen zur Wanderschaft. Unser Büro ist außerdem jeden Donnerstag von 18 bis 22 Uhr besetzt.